|
|
|
|
Angestellter
haftet nicht für defektes Notebook Landesarbeitsgericht Köln AZ: 5 Sa 054/98 Ein Notebook, das ein Angestellter zurückgegeben hatte, überließ der Arbeitgeber ohne Überprüfung einem Kollegen. Erst nach einiger Zeit wurden Datenverluste festgestellt, für die der Angestellte haften sollte. Das Landesarbeitsgericht erkannte jedoch keine Haftung, da der Arbeitgeber das Notebook gleich bei der Rückgabe hätte überprüfen müssen. Der Angestellte hat sich nach Ansicht des Gerichts allenfalls leichter Fahrlässigkeit schuldig gemacht. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||