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Gesetzesänderungen zum 01.03.2002:


Ab 01.03.2002 treten Änderungen im Familien- und im Straßenverkehrsrecht in Kraft.

I. Verkehrsrecht:

1. Die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen steht vom 01.03.2002 an unter Strafe. Verboten ist die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Warngeräten bereits seit Januar 2002. Stellt die Polizei ab 01.03.2002 fest, dass Sie solch ein Gerät benutzen bzw. mitführen, so müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro (146,69 DM) zahlen. Außerdem bekommt man 4 Punkte in Flensburg.

2. Vom 01.03.2002 an ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt bisher grün. Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen fährt, fährt ohne Versicherungsschutz! Das neue Haftpflichtschild können sie bei den Versicherungen erwerben und kostet rund 70 Euro (137 DM).

 

II. Familienrecht:

1. In Kraft tritt am 01.03.2002 weiterhin eine Neufassung des „Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes“. Hiermit wird unter anderem für die Partner bi-nationaler Ehen bei Scheidungsverfahren Chancengleichheit geschaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrensrechts in Familiensachen innerhalb der EU.


2. Ferner werden ab 01.03.2002 Auslandsadoptionen aus Mitgliedstaaten der Haager Konvention in Deutschland automatisch kraft Gesetzes anerkannt. Deutschland hat diese Konvention am 22.11.2001 ratifiziert. Ziel ist es, internationale Adoptionen zu vereinfachen und durch eine stärkere staatliche Kontrolle den Kinderhandel zu bekämpfen.
 



 

 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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