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Zum 01.05.2000 treten folgende Änderungen des Bußgeldkataloges in Kraft: 

(Beschluss des Bundesrates vom 04.02.2000)

Überschreiten

der zulässigen

Höchst-

geschwindigkeit

 um:

Bußgeld

innerhalb

geschlossener

Ortschaft

Bußgeld

außerhalb

geschlossener

Ortschaft

Fahrverbot

In Monaten

innerhalb

geschlossener

Ortschaft

Fahrverbot

In Monaten

außerhalb

geschlossener

Ortschaft

Punkte

in Flensburg

innerhalb

geschlossener

Ortschaft

 

Punkte

in Flensburg

außerhalb

geschlossener

Ortschaft

 

21-25 km/h

100 DM

80 DM

-

-

1

1

26-30 km/h

120 DM

100 DM

-

-

3

3

31-40 km/h

200 DM

150 DM

1 Monat

-

3

3

41-50 km/h

250 DM

200 DM

1 Monat

1 Monat

4

3

51-60 km/h

350 DM

300 DM

von 1 Monat auf 2 Monate

1 Monat

4

4

61-70 km/h

von 450 DM auf 650 DM

von 400 DM auf 550 DM

von 2 Monaten auf 3 Monate

von 1 Monat auf 2 Monate

4

4

Über 70 km/h

von 450 DM auf 850 DM

von 400 DM auf 750 DM

von 2 Monaten auf 3 Monate

von 1 Monat auf 3 Monate

4

4

 

  • Radler müssen in die Tasche greifen, wenn sie den Radweg nicht oder in falscher Richtung benutzen, unberechtigt auf der Busspur oder falsch in der Einbahnstrasse fahren (Erhöhung von 10 DM auf 30 DM, bei Behinderung werden daraus 40 DM, bei Gefährdung 50 DM und bei Sachbeschädigung 60 DM)!

 

  • Wer einen Kindersitz auf einem airbaggeschützten Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung anbringt zahlt 50 DM!

 

  • Wer den Beifahrerairbag nicht mit einem entsprechenden Warnaufkleber kennzeichnet zahlt 10 DM!

 

  • unerlaubtes Benutzten der Busspur, sie zahlen 30 DM statt 20 DM, bei Behinderung sogar 75 DM!

 

  • Wer mit seinem Auto über eine durchgezogene Linie links abbiegt, muss 60 DM, bei Gefährdung sogar 75 DM zahlen!

 

  • Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen: Wer sein Auto oder Motorrad außerhalb der Saison auf einer öffentlichen Strasse abstellt , zahlt 80 DM und bekommt einen Punkt in Flensburg

 

  • Fahrerflüchtige erhalten einen "Rabatt": Wer sich innerhalb von 24 Stunden (siehe auch § 142 Abs. 4 StGB) doch noch meldet bekommt nun 5 statt 7 Punkte in Flensburg. Hiermit soll ein Anreiz zur Reue geschaffen werden!?


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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