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Schutz der Jugend vor Alkopops und kleinen Zigarettenpackungen………………. Nach dem Willen der Bundesregierung (BT-Drs. 15/2587) sollen sog. „Alkopops“ (= schnaps- bzw. brandweinhaltige Getränke mit hohem Gehalt an süßen Zusatzstoffen) mit einer Sondersteuer von 83 Cent pro 275-ml-Flaschen „bedacht“ werden. Auf die Vorderseite der branntweinhaltigen Getränke soll ferner ein Warnhinweis mit dem Wortlaut „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ vorgeschrieben werden. Zudem soll die Kleinstverkaufmenge von Zigaretten auf 17 Stück festgelegt (laut Gesetzentwurf zum „Schutz“ der Jugend!) und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken verboten werden. |
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