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Arbeitnehmer die „anzügliche Bemerkungen“ machen, können fristlos gekündigt werden!


Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Az.: 15 Ca 647/03


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Arbeitnehmer, die gegenüber Kollegen „anzügliche Bemerkungen“ tätigen, können unter Umständen fristlos gekündigt werden.


Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Streit mit einer Kollegin bzgl. der Rechtmäßigkeit seiner Fahrtkostenabrechnung. Als man sich nicht einig werden konnte, sagte der Kläger zu seiner Kollegin: „So Frauen wie Dich hatte ich schon hunderte!“. Daraufhin wurde ihm fristlos durch seinen Arbeitgeber gekündigt.

Entscheidungsgründe: Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Da der Arbeitgeber bei dem Kläger mit weiteren beleidigenden Äußerungen gegenüber Kollegen rechnen musste, sei ein Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist hier nicht notwendig gewesen.


 

 

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