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Arbeitnehmerkündigung


arbeitnehmerkündigungEine Arbeitnehmerkündigung kommt zwar seltener vor als eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dennoch ist sie keine Seltenheit. Die Gründe für eine Arbeitnehmerkündigung sind vielfältig. Dieser Artikel erläutert die Voraussetzungen einer solchen Kündigung. Ebenso zeigt er Alternativen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung durch den Arbeitnehmer auf.


Gründe für eine Arbeitnehmerkündigung

Die Gründe für den Arbeitnehmer, eine Eigenkündigung auszusprechen können ganz unterschiedlicher Natur sein. Denkbar ist beispielsweise, dass der Arbeitnehmer unzufrieden mit seinem Job im generellen ist. Ebenso können Probleme im Verhältnis zu anderen Mitarbeitern bestehen. Es kann auch eine berufliche Neuorientierung geplant sein oder ein attraktives Angebot von einem anderen Arbeitgeber vorliegen oder vieles mehr. Generell sollte eine Arbeitnehmerkündigung jedoch wohl durchdacht sein, bevor sie ausgesprochen wird. Einmal in der Welt, lässt sich die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig zurückziehen! Gegebenenfalls muss dann ein neuer Vertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen werden. Dieser wird unter Umständen nicht zu einem Neuabschluss bereit sein, weil er durch die Arbeitnehmerkündigung enttäuscht wurde.


Welche Fristen müssen bei einer ordentlichen Arbeitnehmerkündigung beachtet werden?

Welche Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Arbeitnehmerkündigung einzuhalten ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die im Einzelfall maßgebliche Kündigungsfrist kann sich aus einem Tarifvertrag, aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Gesetz ergeben.

Die gesetzliche Regelung

Für eine Arbeitnehmerkündigung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unter Umständen kann aber eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden.

Frist bei Arbeitnehmerkündigung

Dabei kann der Arbeitnehmer grundsätzlich unter Einhaltung der Frist des Absatzes 1 kündigen. Das Arbeitsverhältnis kann folglich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats beendet werden. Die Kündigungsfristen des Absatzes 2 gelten nur für den Arbeitgeber.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann gemäß Absatz 4 eine abweichende Vereinbarung vorsehen. Ist eine tarifvertragliche Regelung für die Frist einer Arbeitnehmerkündigung vorhanden, hat diese Vorrang vor der gesetzlichen Frist des § 622 Absatz 1 BGB.

Arbeitsvertrag

Auch im Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Frist für die Arbeitnehmerkündigung abgewichen werden. Für eine Verkürzung der gesetzlichen Frist gelten jedoch gemäß Absatz 5 Einschränkungen. Bei einer Arbeitnehmerkündigung ist aber insbesondere eine eventuell verlängerte Kündigungsfrist relevant. Diese kann grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Oft kommt eine solche Regelung bei Mitarbeitern in Betracht, die im Unternehmen eine besondere Funktion erfüllen und deren Ausscheiden aus dem Unternehmen möglichst frühzeitig feststehen soll, um für Ersatz sorgen zu können.

Generelle Einschränkung

Ganz generell gilt: Die Kündigungsfrist für eine Arbeitnehmerkündigung darf nicht länger sein als die Kündigungsfrist für eine arbeitgeberseitige Kündigung. Dies ergibt sich aus § 622 Absatz 6 BGB.

Was ist die Folge einer zu kurzen Kündigungsfrist?

Gelegentlich besteht für den Arbeitnehmer Unklarheit darüber, welche Frist für die Arbeitnehmerkündigung in seinem Fall gilt. In diesem Fall ist es ratsam, dass die Kündigung ein konkretes Beendigungsdatum nennt. Zudem sollte sie den Zusatz enthalten, das hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird.

Was ist bei der Kündigung des Arbeitnehmers zusätzlich zu beachten?

Schadensersatz bei Arbeitsverweigerung

Verweigert der Arbeitnehmer trotz bestehendem Arbeitsverhältnis die Erbringung seiner Arbeitsleistung kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Er sollte seine Arbeit also bis zum Ende ordnungsgemäß verrichten. Die Schadensersatzpflicht gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitnehmer ausnahmsweise z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dazu berechtigt ist, der Arbeit fern zu bleiben.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer
Arbeitnehmerkündigung

Vertretung bei der Arbeitnehmerkündigung

Unter Umständen möchte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitnehmerkündigung nicht selbst überreichen. In diesem Fall ist es möglich, dass er einen Dritten bevollmächtigt, die Kündigungserklärung an den Arbeitgeber zu übergeben. In diesem Fall sollte die Bevollmächtigung schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber mit der Kündigung vorgelegt werden. Die Arbeitnehmerkündigung muss aber zwingend in Schriftform erfolgen, was bedeutet, dass die Kündigung vom Arbeitnehmer eigenhändig und mit vollständigem Namen unterschrieben werden sollte.

Arbeitnehmerkündigung erfordert Schriftformeinhaltung

Anforderungen an die Schriftform bei Arbeitnehmerkündigung


Alternativen zu ordentlicher Arbeitnehmerkündigung

Im Wesentlichen kommen, wenn eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers in jedem Fall gewünscht ist, zwei Alternativen zur ordentlichen Arbeitnehmerkündigung in Betracht: die außerordentliche Kündigung und der Aufhebungsvertrag.

Die außerordentliche Kündigung

Grundsätzliches

Für eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist im Gegensatz zur ordentlichen Arbeitnehmerkündigung einer wichtiger Grund erforderlich. Geregelt ist die außerordentliche Kündigung in § 626 BGB.

Arbeitnehmerkündigung kann unter Umständen fristlos erfolgen

Grundsätzlich gelten für eine außerordentliche Arbeitnehmerkündigung die gleichen Maßstäbe wie für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. In der Regel kann die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. Im Einzelfall ist jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der gewöhnlichen Kündigungsfrist zumutbar. Unter Umständen muss einer außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung eine Abmahnung vorausgehen.

Einzelfälle

Eine außerordentliche Arbeitnehmerkündigung nach einer Abmahnung kommt beispielsweise bei wiederholtem erheblichem Verzug des Arbeitgebers mit der Lohnzahlung in Betracht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden. Exemplarisch verweisen wir auf die auf unserer Homepage veröffentlichte Entscheidung zur Arbeitnehmerkündigung aus dem Jahr 2007. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung bei zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht absehbaren erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Tätigkeit regelmäßig möglich. Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht ebenso bei Straftaten des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Auch Ehrverletzungen durch den Arbeitgeber, insbesondere in Anwesenheit anderer Mitarbeiter, können ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass er eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet. Gegebenenfalls können die Vertragsparteien eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung von Fristen vereinbaren. Selbstverständlich ist keine der Vertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages verpflichtet. Häufig wird es jedoch auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, das Arbeitsverhältnis in dem Fall, in dem der Arbeitnehmer nicht mehr motiviert seiner Tätigkeit nachgeht, weil das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf der Kündigungsfrist naht, eine zügige Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich herzustellen.


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