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EU-Beitrittsstaaten: Arbeitnehmer aus diesen brauchen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung! Auch nach dem 01.05.2004 brauchen Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsstaaten eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Ausgenommen hiervon sind lediglich Malta und Zypern. Die Bundesregierung will insoweit ein Gesetz erlassen, welches die Arbeitnehmerfreizügigkeit insoweit für zunächst 2 Jahre aufschiebt. Hierzu ist die Bundesregierung nach dem Beitrittsvertrag befugt. Die Arbeitserlaubnis von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten richtet sich folglich weiterhin nach den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen. |
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