Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

  

RSS 2.0

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abhebungen im Euro-Ausland und Auslandsüberweisungen werden billiger!


Am 01.07.2002 trat die vom Europäischen Parlament im Dezember 2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche Senkung der Bankgebühren im Geldverkehr in der „Euro-Zone“ vorschreibt.

Die Verordnung schreibt unter anderem vor:

·         Die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten und für Kreditkartenzahlungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro müssen ab dem 01.07.2002 im In- und Ausland identisch sein.

·         Ab dem 01.07.2003 müssen die Gebühren für Überweisungen in Höhe von bis zu 12.500,00 Euro bei In- und Auslandsüberweisungen gleich sein.

·         Bankkunden sind vorab über die Gebühren für In- und Auslandszahlungen zu informieren. Gebührenänderungen sind im Voraus mitzuteilen.

Ab dem 01.01.2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen an Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000,00 Euro.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2010 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 14. August 2010 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de