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| Betriebsrat einschalten bei Fragebögen LAG Köln Az.: 3 TaBV 79/96 Jahresgespräche zwischen Chef und Mitarbeitern sind ein beliebtes Mittel, um eine beiderseitige Zufriedenheit mit der Arbeit zu zeigen. Benutzen die "Chefs" bei solchen Gesprächen Fragebögen, in denen die Frage gestellt wird, ob der Mitarbeiter sich als unter- oder überfordert einschätzt, so müssen Sie den Betriebsrat einschalten. Dieser hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz. |
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