Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
neue Gesetze
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bussgeldverfahren - zwei Pauschalen nach RVG VV 7002


Amtsgericht Lüdinghausen

Az: 10 OWi 89 Js 1679/06 (140/06)

Beschluss vom 15.01.2007


In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4.12.2006 als unbegründet zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:
Die Verteidiger haben in dem Bußgeldverfahren den Betroffenen sowohl im Verwaltungs-, als auch im Zwischen- und Hauptverfahren vertreten und machen neben der üblichen Verfügung zwei Pauschalen nach RVG VV 7002 geltend, da Verwaltungsverfahren und gerichtliches Verfahren zwei Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG seien. In dem mit der Erinnerung angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin hat diese eine von beiden Pauschalen abgesetzt.

Tatsächlich vertreten Teile der Literatur (so z.B. Schneider in: Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, Teil 14 Strafsachen, Rn. 380) und Rechtsprechung (AG Hamburg-St.Georg, Urt. v. 4.4.2006 920 C 53/06 durch unten genannte Entscheidung des LG Hamburg aufgehoben) eben diese Ansicht mit sicher guten Gründen. Das Gericht schließt sich jedoch der mehrheitlich vertretenen Ansicht an, nach der das Bußgeldverfahren insgesamt nur eine Angelegenheit darstellt. Es verweist hier auf die Begründung des LG Hamburg, Urteil vom 9.8.2006, 319 S 3/06 (bei www.burhoff.de). Zudem werden auch im Strafverfahren von der h. M. Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren als eine Angelegenheit angesehen, vgl. AG Lüdinghausen, Beschluss vom 10.6.2006 16 Cs 82 Js 998/05 105/06; LG Düsseldorf, Beschluss vom 10.6.2005 XVI 1 Qs 66/05 beide bei www.burhoff.de; Burhoff; RVG, 2004, Vergütungs ABC, Angelegenheiten, Rn. 5. Trotz der weitgehenden Verselbständigung des bei der Verwaltungsbehörde geführten Teils des Bußgeldverfahrens erscheint eine unterschiedliche Bewertung von Straf- und Bußgeldverfahren im Sinne einer Aufwertung des Bußgeldverfahren nicht sachgerecht und angemessen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen