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Dankesformel: Arbeitnehmer haben hierauf einen Anspruch im Zeugnis! Arbeitsgericht Berlin Az.: 88 Ca 604/03 Urteil vom 07.03.2003 Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Arbeitnehmer haben gegenüber ihren Arbeitgebern unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses, welches sich auf Leistung und Führung erstreckt. Ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet auch eine „Dankes- und Zukunftsformel“ (z.B. „Wir danken ... für seine/ihre Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute“). Das Arbeitsgericht Berlin weicht damit ausdrücklich von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. Das Fehlen einer solchen Dankes- und Zukunftsformel kann nach Auffassung des Gerichts den positiven Gesamteindruck eines Zeugnisses entwerten und das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefährden. Im Einzelfall können jedoch triftige Gründe des Arbeitgebers diesen Anspruch des Arbeitnehmers ausschließen.
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