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„Ehegattenkonto“ soll offengelegt werden! - neuer Gesetzesentwurf! Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt (BT-Drs. 15/403), nachdem der nicht erwerbstätige Ehegatte gegenüber dem Erwerbstätigen einen Anspruch auf ein angemessenes „Taschengeld“ sowie einen Anspruch auf Geldmittel für einen angemessenen Familienunterhalt hat (gilt für nicht getrennt lebende Ehegatten). Zudem soll der nicht erwerbstätige Ehegatte einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erwerbstätigen bzgl. dessen Einkommen haben. Um diesen Gesetzesentwurf umzusetzen, sollen die §§ 1360, 1360a BGB geändert werden. |
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