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Einstweiliger Rechtsschutz - Fristen:

Alle Angaben ohne Gewähr!


Tatbestand

Rechtsbehelf

Fristdauer

Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Urteil

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Zurückweisung des Antrags auf Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Urteil

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Beschluss

Widerspruch

unbefristet

Auf Widerspruch wird erlassener Arrest/ Einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Auf Widerspruch wird erlassener Arrest/ Einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben

Berufung

1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Entscheidung der Berufungsinstanz

unanfechtbar

 

Zurückweisung des Antrags auf Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Beschluss

Sofortige Beschwerde

 

2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Entscheidung des Beschwerdegerichts

unanfechtbar

 

Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO

Sofortige Beschwerde

 

2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Vollziehung von Arrestbefehl/ Einstweiliger Verfügung

Zustellung und Vollstreckungsantrag

Binnen 1 Monats ab Verkündung bzw. Zustellung

 


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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