Skip to content

Erblasser – Versterben an einem unbekannten Ort – Nachlassgericht


KG Berlin

Az: 1 AR 22/13

Beschluss vom 19.12.2013


Leitsatz: Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser Wohnsitz in ehemaligen deutschen Gebieten, ist die Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht Schöneberg nicht willkürlich.

Das Nachlassverfahren ist von dem Amtsgericht Schöneberg zu führen.

Gründe

Der Senat ist als das im Rechtszug nächsthöhere gemeinsame Gericht, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) GVG, zur Entscheidung des zwischen den Amtsgerichten bestehenden Streits über die örtliche Zuständigkeit berufen, § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG.

Das Amtsgericht Schöneberg ist als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen. Ist das angerufene Gericht örtlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen, § 3 Abs. 1 Abs. 1 S. 1 FamFG. Einen solchen Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24. Oktober 2013 gefasst. Der Beschluss ist für das darin als zuständig bezeichnete Amtsgericht Schöneberg bindend, § 3 Abs. 3 S. 2 FamFG. Eine Rückverweisung durch das Amtsgericht Schöneberg kam deshalb nicht in Betracht.

Ein Fall ausnahmsweise nicht eintretender Bindungswirkung liegt nicht vor. Dies setzte voraus, dass die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig wäre, so dass sie objektiv willkürlich erschiene. Das ist aber ersichtlich nicht der Fall. Ist der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist das Amtsgericht Schöneberg zuständig, § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG. Diese Vorschrift ist nach Aufhebung des ZustErgG auf Erbfälle in ehemals deutschen Gebieten entsprechend anzuwenden (Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 343, Rdn. 65). Der letzte bekannte Wohnsitz der Erblasserin war in Breslau und befand sich deshalb im Ausland im Sinne des § 343 Abs. 2 FamFG. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass die Erblasserin im Inland im Sinne dieser Vorschrift verstorben ist. Nachweise hierzu lassen sich den Akten jedoch nicht entnehmen. Es ist deshalb vertretbar, den letzten bekannten Wohnsitz der Erblasserin als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos