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EU verschärft Etikettierungsvorschriften für koffein- und chininhaltige Lebensmittel: Die Europäische Kommission hat am 18.07.2002 neue Etikettierungsvorschriften für koffein- und chininhaltige Lebensmittel beschlossen, die zum 01.07.2004 in Kraft treten sollen. Nach diesen muss auf dem Etikett des Lebensmittels auf diese Stoffe aufmerksam gemacht und bei Koffein ab einer bestimmten Menge (150 Milligramm Koffein pro Liter) explizit darauf hingewiesen werden. Von den neuen Regelungen betroffen sind die meisten „Energiegetränke“ (sog. Energydrinks). Cola-, Tee- und Kaffeegetränke fallen aufgrund ihres geringeren Koffeingehalts nicht unter die neuen Regelungen. |
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