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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen / Kreuztal

Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz

Fachanwalt Verkehrsrecht

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz. Bei allen Rechtsfragen rund ums Auto steht unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Beratung nach einem Verkehrsunfall durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sollten Sie einen Verkehrsunfall gehabt haben, kümmert sich unser Fachanwalt für Verkehrsrecht um die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche. Er kämpft für eine günstige Haftungsquote oder für einen vollständigen Ersatz des Schadens durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Schäden erstattungsfähig sind und was sie ersetzt verlangen können. Es können zahlreiche Schadenspositionen erstattungsfähig sein. Dazu gehören unter anderem der Schaden am Fahrzeug selbst und andere Sachschäden, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Bergungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung und die allgemeine Kostenpauschale, um nur einige Schadenspositionen im Verkehrsrecht zu nennen.

Rechtsanwalt Dr. Kotz ist nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Durch die Kombination der Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht ist gewährleistet, dass Rechtsanwalt Dr. Kotz ihre Ansprüche auch gegenüber der Versicherung optimal durchsetzen kann. Fachanwälte für Verkehrsrecht gibt es viele, Fachanwälte für Versicherungsrecht einige, die Kombination beider Titel ist jedoch selten und sorgt für ein Höchstmaß an Kompetenz im Bereich der Verkehrsunfallregulierung. Profitieren Sie von dieser Kompetenz und lassen Sie sich mit ihrem Problem im Verkehrsrecht von uns beraten!

Dr. Kotz kennt das Regulierungsverhalten der Versicherer und die Tricks mit welchen diese sich vor einer Zahlung drücken möchten. Ob Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung – Ihr Fachanwalt weiß, welche Ansprüche ihnen gegenüber ihrem Versicherer zustehen. Wenden Sie sich daher am besten unmittelbar nach dem Verkehrsunfall an unseren Rechtsanwalt rund ums Autorecht in Siegen / Kreuztal.

 

Umfassende Mandatsbearbeitung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

In seiner täglichen Arbeit als Anwalt im Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Kotz auch zahlreiche Mandate aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er kennt die relevanten Normen der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes aus dem Effeff.

Als Anwalt im Verkehrsrecht weiß er auch, wie häufig Fehler im Verwaltungsapparat passieren und wie aussichtsreich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist. Regelmäßig macht die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Sinn. Ein Bußgeld sollten Sie häufig nicht einfach hinnehmen. Von besonderer Bedeutung ist auf diesem Feld natürlich auch, dass ein Bußgeldbescheid häufig mit dem Erhalt von Punkten in Flensburg oder mit einem Fahrverbot einhergehen. Gerade ein Fahrverbot ist für viele Menschen existenzbedrohend. Steigt das Punktekonto in Flensburg zu sehr an, drohen schließlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und ggf. eine MPU. Gleiches gilt ohnehin bei Alkohol am Steuer. Rechtsanwalt Dr. Kotz wird sich dafür einsetzen, dass sie ihre Fahrerlaubnis behalten können.

Das Verkehrsrecht umfasst viele Teilbereiche: Verkehrsstrafrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Siegen / Kreuztal ist unser Rechtsanwalt auch regelmäßig auf dem Gebiet Verkehrsstrafrecht tätig. Straftaten im Straßenverkehr passieren häufig. Schnell begeht man beispielsweise ein fahrlässige Körperverletzung. Zu den relevanten Normen des Strafgesetzbuches in Bezug auf den Straßenverkehr gehören auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Gefährung des Straßenverkehrs und die Trunkenheit im Verkehr. Letztere ist entgegen weitverbreitetem Volksglauben keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Wer eine bestimmte Menge Alkohol getrunken hat macht sich also strafbar, wenn er in diesem Zustand ein Fahrzeug führt.


Ständige Fortbildung im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Dr. Christian KotzWie sie sehen hat das Verkehrsrecht sehr viele Facetten. Rechtsanwalt Dr. Kotz kennt als Fachanwalt für Verkehrsrecht alle Facetten dieses Rechtsgebiets und bildet sich ständig fort. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs, weiß um gesetzliche Neuregelungen und ist im Verkehrsrecht stets im Bilde. Selbstverständlich frischt er seine Kenntnisse auch turnusmäßig durch Fortbildungslehrgänge auf. Ferner ist er unter anderem in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins aktiv. Ein Beispiel für gesetzliche Neuregelungen im Verkehrsrecht ist die Änderung des Punktesystem in Flensburg im Mai 2014. Hierzu haben wir einen Info-Flyer erstellt, welchen Sie kostenlos downloaden können. Einen aktuellen Info-Flyer  haben wir ebenso für Fahranfänger erstellt.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird diese häufig auch auf dem Gebiet Verkehrsrecht greifen. Greift sie im Verkehrsrecht, werden sie regelmäßig die Gerichtskosten und Anwaltskosten nicht tragen müssen. Keine Kosten entstehen für sie ebenso dann, wenn sie keinerlei Verschulden an einem Verkehrsunfall tragen. Die gegnerische Versicherung muss dann für ihre Anwaltskosten aufkommen.

Dr. Kotz kämpft als Fachanwalt für Verkehrsrecht für ihr gutes Recht!

Selbstverständlich betreuen wir nicht nur Mandanten aus Siegen, Kreuztal und Umgebung. Durch unsere Onlinerechtsberatung, die der herkömmlichen Beratung in nichts nachsteht ist gewährleistet, dass wir auch ortsfremde Mandanten, von Hamburg bis München, von Berlin bis Köln oder Bonn, umfassend betreuen können.

Auf unserer Homepage finden sie zahlreiche Informationen zum Verkehrsrecht. Zusätzlich haben wir diesem wichtigen und interessanten Rechtsgebiet eine eigene Homepage gewidmet: www.verkehrsrechtsiegen.de!

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
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