Skip to content

Fachanwalt Versicherungsrecht

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft!

Fachanwalt VersicherungsrechtSie haben Ärger mit der Versicherung und finden ohne juristischen Beistand keine Möglichkeit, Ihr Recht durchzusetzen und eine gütige Entscheidung zu erzielen? Dann sollten Sie nicht länger warten und Fristen verstreichen lassen. Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Versicherungsrecht hilft Ihnen unsere Kanzlei und übernimmt sowohl die außergerichtliche, wie auch die gerichtliche Vertretung.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz hat sehr viel Erfahrung im Umgang mit Versicherungsunternehmen. Neben dem Versicherungsrecht zählt Rechtsanwalt Dr. Kotz auch das Verkehrsrecht zu seinen Fachanwaltschaften. Gerade beim Umgang mit dem Versicherer und dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist viel Kompetenz und Know-how gefragt, sodass die Inanspruchnahme einer Fachanwaltskanzlei oft die einzige Möglichkeit für eine zufriedenstellende Lösung für Sie als Versicherungsnehmer ist. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben oder Ihr Versicherer eine Kostenübernahme mit Hinweis auf die Versicherungsbedingung ablehnt.

Fachanwalt Dr. Kotz kümmert sich um Ihr Anliegen

Sie haben die Versicherungsbedingungen gelesen, unterschrieben und sich mit den Leistungen Ihrer Lebensversicherung, Kaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung einverstanden erklärt. Bisher gab es auch keinen Grund zur Klage, doch nachdem Sie um eine Kostenübernahme der Wohngebäudeversicherung gebeten und beispielsweise den Wasserschaden gemeldet haben, stellt sich Ihr Versicherer sprichwörtlich quer und lastet Ihnen ein Selbstverschulden an? Damit müssen Sie sich nicht abfinden, wenn Sie uns mit einer Regulierung der Angelegenheit beauftragen.  Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und die gesamte Abwicklung. Es ist leider keine Seltenheit, dass ein Versicherungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Leistungsfreiheit verweist und die Begleichung des entstandenen Schadens ablehnt. Ob die Leistungsfreiheit wirklich legitim ist oder ob Ihr Versicherer zahlen muss, ermittelt unser Fachmann Rechtsanwalt Dr. Kotz in Ihrem Auftrag und versucht nach Möglichkeit eine Einigung zu Ihren Gunsten erwirken.

Kompetente Hilfe in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten

Viele Verbraucher haben eine Rechtsschutzversicherung und verlassen sich darauf, dass diese im Bedarfsfall die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt. Doch nicht selten wird ein Gesuch vom Versicherer abgelehnt und darauf verwiesen, dass der spezielle Fall nicht unter die vereinbarten vertraglichen Bedingungen fällt. Dies kann der Fall sein, möchten Sie die Rechtsschutzversicherung nutzen und einen Anwalt einschalten, wenn die Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall nicht zahlt oder die Gebäudeversicherung die Kosten für Schäden mit ungeklärter Ursache nicht übernimmt. Die gescheiterte Kostenübernahme im Rechtsschutz kann Sie vor ein finanzielles Problem stellen und alle weiteren, notwendigen Handlungen verhindern. In diesen und ähnlichen Fällen sollten Sie sich auf die Beratung und Unterstützung durch uns verlassen und Ihre Chance nutzen, die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erhalten oder eine plausible Erklärung Ihres Versicherers zu bekommen, warum dieser von seiner Leistungsfreiheit Gebrauch macht.

Beratung in gerichtlichen und außergerichtlichen Anliegen

 

Egal ob Kfz-Versicherung, Lebensversicherung oder Gebäudeversicherung - Wir kämpfen mit Ihrer Versicherung um Ihr gutes Recht!
Egal ob Kfz-Versicherung, Lebensversicherung oder Gebäudeversicherung – Wir kämpfen mit Ihrer Versicherung um Ihr gutes Recht!

Ziehen Sie eine außergerichtliche Einigung vor und benötigen hierfür Unterstützung und präzise ausgearbeitete Dokumente, sind wir Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht. Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung, sowie einem auf das Versicherungsrecht und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sind wir für Sie da und verhelfen Ihnen zu einer Entscheidung zu Ihren Gunsten. In Streitigkeiten mit Versicherungen sind Sie ohne anwaltliche Hilfe in der Regel machtlos und kämpfen sprichwörtlich gegen Windmühlen an. Wir steigern Ihre Chancen auf einen Ausgang, der für Sie ein positives Ergebnis erbringt. Ob in der Beratung oder der Übernahme Ihres Falles bei gerichtlicher Einigung, wir kennen alle versicherungsrechtlichen Details und können Ihnen daher in allen Fragen zu Ihrem Recht bei Problemen mit Versicherungen und Versicherungsverträgen kompetent helfen.

Selbstverständlich betreuen wir nicht nur Mandanten aus dem Einzugsgebiet von Siegen Wittgenstein, sondern seit vielen Jahren auch Bundesweit. Und das nicht nur im Versicherungsrecht. Durch unsere Rechtsberatung Online, die der klassischen Beratung vor Ort in nichts nachsteht, ist es möglich, dass Sie von unserer Erfahrung auch dann profitieren können, wenn Sie nicht zu uns in die Kanzlei nach Kreuztal kommen können. Ganz egal ob Sie auch München, Düsseldorf, Haumburg oder Berlin kommen, wir betreuen Sie genauso kompetent und umfassend. Eine gute Beratung ist nicht von der Entfernung abhängig, sondern einzig und alleine von der Kompetenz und der Erfahrung.

Auf unserer Homepage finden sie zahlreiche Informationen und Urteile und BGH Entscheidungen zum Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben wir diesem wichtigen und überaus interessanten Rechtsgebiet eine eigene Webseite gewidmet, welche sich ausschließlich mit versicherungsrechtliche Fragen befasst: www.versicherungsrechtsiegen.de. Noch etwas mehr ins Detail zu spezifischen Versicherungsarten geht es auch unseren folgenden Themenwebseiten: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de, www.krankentagegeld-versicherung-online.de sowie www.unfallversicherungblog.de.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos