|
|
|
|
Wann wird ein Fahrtenbuch verhängt? Kann bei einem Verkehrsverstoß der jeweilige Fahrer nicht ermittelt werden, darf die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. In der Regel geschieht dies nicht bei einem einmaligen Verstoß. Sollten Sie aber häufiger Verkehrsverstöße begehen und nie wissen wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, müssen mit der Führung eines Fahrtenbuches rechnen! Die Anordnung wird jedoch nicht zentral registriert!
|
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||