|
|
|
|
Erstattungsfähige Fahrtkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts LG Ingolstadt Az.: 32 0 620/10 Hei Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.09.2011 In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Landgericht Ingolstadt am 13.09.2011 folgenden Kostenfestsetzungsbeschluss: Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei nach dem gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 30.06.2011 zu erstattenden Kosten werden auf 4.123,80 € (in Worten: viertausendeinhundertdreiundzwanzig 80/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 18.07.2011 festgesetzt.
Gründe: Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden. Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten. Im vorliegenden Verfahren sind ausnahmsweise die Fahrtkosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, obwohl der Beklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat. Nach dem Vortrag des Beklagten hat er in Ingolstadt keinen Fachanwalt für Medizinrecht, der sich darauf spezialisiert hat, ausschließlich Ärzte zu vertreten, gefunden. Die Mehrkosten von 71,85 € sind daher ausnahmsweise erstattungsfähig im Sinne des § 91 ZPO. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||