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Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst müssen 2,5 Std. Fahrzeit zum Arbeitsplatz akzeptieren! LAG Frankfurt am Main Az.: 3 SaGa 2095/00 Urteil vom 09.05.2001 Zusammenfassung: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main müssen auch Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, eine tägliche Hin- und Rückfahrzeit zum Arbeitsplatz von 2,5 Std. akzeptieren. Selbst wenn hierdurch besondere familiäre Belastungen entstehen. Im vorliegenden Fall wehrte sich eine Sachbearbeiterin der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gegen die Versetzung nach Koblenz. |
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