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Preisminderung für falsches Hotel Amtsgericht Kleve Az.: 28 C 318/98 Wer mitten in den Reisevorbereitungen erfährt (4 Tage vor Abflug), dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht, ist in der Regel gezwungen, zuzustimmen, da man sonst riskiert, die Urlaubsreise überhaupt nicht antreten zu können. Als Minderungshöhe setzt das Amtsgericht Kleve 15 % des Reisepreises an. |
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