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Ersatz für ein verlorengegangenes Flugticket darf
höchstens 50 DM kosten: AG Düsseldorf Az.:
25 C 14114/99 Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte eine Airline, die 120 DM verlangt hatte, zur Rückzahlung der Differenz in Höhe von 70 DM an einen Passagier. Laut Aussage des Richters, „benötige jeder durchschnittlich begabte Mitarbeiter nur eine kurze Zeit, um die erforderlichen Daten aus dem Zentralcomputer abzulesen und ein Ersatzticket auszustellen.“ |
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