Re: Strafvervahren gegen Geldwaesche Gesetz


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Abgeschickt von Mag. am 09 Januar, 2009 um 18:49:43:

Antwort auf: Strafvervahren gegen Geldwaesche Gesetz von maolper am 05 Januar, 2009 um 20:40:54:

Sie haben vermutlich eine Ordnungswidrigkeit begangen und können nicht erwarten, dass der Zoll Ihnen dafür auch noch Zinsen zahlt. Es ist doch allgemein bekannt, dass man WENIGER als Euro 10.000,- mit sich führen sollte, da man ab Euro 10.000,- Barbeträge bei Grenzüberschreitung anmelden muß.
Siehe Link. Ich gehe davon aus, dass Ihr Fall im grenznahen Bereich erfolgte. Wenn die Staatsanwaltschaft allerdings neben der Verfahrenseinstellung angeordnet hat, dass das Bargeld zurückzugeben ist und dieses nicht geschieht, liegt nach meiner Meinung ab diesem Zeitpunkt Verzug vor, wofür Zinsen fällig werden könnten.



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