Abgeschickt von Linda am 02 November, 2008 um 22:06:50:
Antwort auf: Re: Hat die Bank einen Fehler gemacht? von Leser am 02 November, 2008 um 19:43:53:
Danke für die Antwort. Meine Schwester glaubte fest daran, sie sei durch die Eintragung "Vollmacht über den Tod hinaus" genügend gesichert. Da es sich aber um eine grosse Summe handelte, hätte man doch erwarten müssen, dass der Bankberater die Pflicht gehabt hätte, meine Schwester als Kundin bestmöglich zu informieren und dieses auch zu protokolieren und ihr zu sagen, wieviel Sicherheit sie im Falle des Todes hat.
Übertragen kann man auch ohne Beratung, denn es bleibt jedem selbst überlassen, einem anderen Geld zu übertragen, ob geschenkt, als Kredit, aus steuerlichen Gründen usw.usw.
: Dazu benötigt man kein Beratungsgespräch, wenn man es nicht will und die Themen dazu nicht selbst vorgibt.
: Wenn die Bank nicht beraten hat, weil sie zu der Übertragung nicht gefragt wurde, kann sie auch keinen Fehler gemacht haben.
: Hat ihre Schwester denn gefragt, ggfs. was?