Abgeschickt von Kalle Klump am 15 Januar, 2009 um 21:22:35:
Ich werde derzeit in zwei Unterhaltsverfahren beim Amtsgericht angeklagt. Streitwert € 13.000 und € 7.000. Ich hab den bereits seit März andauernden Schriftwechsel mit Gericht und gegnerischen Anwalt bisher selbst erledigt. Im August erging auch ein Versäumnisurteil beim ersten Streiwert über € 13.000, in dem ich ein Teileinspruch einlegte (Kindesunterhalt akzeptierte ich, diese Summe war und ist nie strittig gewesen). Seit Ende August wechselte ich mit der Mutter einvernehmlich in das Wechselmodell (vorher klassische 2-Wochend-Situation) - zu diesem Zeitpunkt wusste ich dummerweise nicht, das ich die Summe nur mit einem Antrag bei Gericht abändern lassen konnte - ergo auf einen Anwalt angewiesen bin...
Deshalb gab ich im November einer Kanzlei das Mandat. Diese forderte zunächst die Gerichtsakten an. Zwischenzeitlich gab es auch seitens des Gerichts zwei Eingangsschreiben, die mir die Kanzlei weitersandte. Nachdem ich erst letzte Woche erfuhr, das die Akten schon seit Anfang Dezember dort waren (nur auf Nachfrage), vereinbarte ich einen Termin. Prombs darauf bekam ich auch eine Vorschussrechnung über die volle Summe von knapp € 2.900,00 beider Verfahren, mit der Bitte diese innerhalb 5 Tage zu zahlen (ergo vor Beratung). Die Zahlung ging nicht bis zum Beratungstermin ein, der Termin wurde seitens der Kanzlei um eine Woche verschoben (zumindest ist das meine Sichtweise...). Angesprochen auf die Dringlichkeit (Einreichung des Antrages zur Senkung des Titels) und ob der fehlenden Beratung hinsichtlich der Kosten (auch kein Hinweis auf Prozesskostenbeihilfe) sandte mir die Kanzlei den PKH zu. Bzgl. meines "dringenden Antragswunsches" wurde ich um € 500,00 Vorschuss gebeten, anderweitig sieht sich die Kanzlei für eine Beratung außer stande. Der Hinweis fehlte natürlich nicht, das ich bei einer PKH diesen Vorschuss auch nicht wiederbekäme.
Bei dieser Situation treten mir mehrere Fragen auf:
Sollte ich das Mandat der Kanzlei wieder abstreichen, welche Kosten dürfen Sie mir bis dato berechnen?
Ist es üblich bei einem PKH Antrag auch noch Vorschuss zu verlangen?
Die Anwältin sagte aus, das Mandat gilt grundsätzlich über beide Verfahren. Das Nebenverfahren mit der eigentlichen Scheidung ist allerdings so gut wie nicht strittig - muß ich auch hier das Mandat zahlen, wenn ich es "nicht bräuchte"? Ggf. gibt es Möglichkeiten, das Mandat einzuschränken?
Gibt es auch ohne Anwalt - oder ggf. nur mit beschränkten Mandat die Möglichkeit, den Antrag auf Senkung des Kindesunterhaltes einzureichen?
Irgendwie misse ich derzeit das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen. Und das nur, weil die Gegnerische Forderung absolut keinem Vergleich zustimmen wollte/will.