Abgeschickt von leserin am 20 Januar, 2009 um 15:13:40:
Antwort auf: Kaufvertrag Küche - Probleme von Gast678 am 17 Januar, 2009 um 11:57:02:
war es eine kette oder ein privates küchenstudio? (bei einer grösseren kette ..wo besagter mitarbeiter nicht unbedingt gleichzeitig auch chef ist, würfe ich mich eine instanz höher beschweren)
ich fürchte rein rechtlich sieht es so aus dass sie einen RICHTIGEN vertrag unterschrieben haben (ihre version können sie ja nur mündlich belegen!?) vor gericht müsste jede partei ihre version beweisen.
der küchenverkäufer hat es einfach, er sagt sie haben eine küche bestellt und legt den vertrag vor ..
was nebenbei besprochen/versprochen würde müssten sie ggf beweisen. (dürfte schwer werden..es sei denn es ist seine "übliche" masche und sie finden evtl weitere geschädigte)
ich nehme an die 1500euro stehen in den agb?