Abgeschickt von leserin am 21 Januar, 2009 um 10:23:10:
Antwort auf: Re: Kann ein Kaeufer mir einen als defekt deklarierten Pc zurueckschicken und sein Geld verlangen? von Huppi am 21 Januar, 2009 um 09:23:24:
stopp stopp!! :)
natürlich muss er den rechner nicht zurücknehmen, WENN er gewährleistung und rücknahme ausschliesst ABER der rechner muss natürlich die zugesicherten eigenschaften ausweisen!!
wenn er nicht hochfährt und wirklich etwas elementares kaputt ist, muss der verkäufer zurücknehmen,oder (was meist schlimmer/teurer ist) dasliefern,was er versprochen hat... einen rechner der unter linux läuft.
(ich hatte auch irgendwo einen link zu dem thema ..wenn es interessiert suche ich mal..oder du bemühste selbst die grosse suchmaschine)
(ich bin auch nicht sicher, ob ein richter mitgeht dass der pc eindeutig als defekt verkauft wurde (schriftgrösse 6, nach all den versprechen und zusagen in schriftgrösse 24 könnte nach hinten losgehn)
vor gericht müsste der verkäufer dann ggf beweisen dass derrechner bei ihm die zugesicherten eigenschaften (fährt hoch) aufwies...