Familienrecht /Umgangsrecht des unehelichen Vaters


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Abgeschickt von Marina26 am 28 April, 2008 um 19:29:05

Hallo,
ich bin zwar selbst aus der "Branche", aber das Thema ist dann doch etwas zu komplex für meine Rechtskenntnisse.

Um es kurz zu machen nur in Stichworten:

Kind entstand aus einer kurzen Beziehung 2005
gesamte Schwangerschaft und das 1. Lebensjahr des Kindes keinen Kontakt zum Kindsvater
während dessen erfolgte auf Wunsch des Vaters ein Vaterschaftstest - allerdings nur aus Rache dafür, dass ich das Kind nicht abgetrieben habe
Mitte 2006 Kontaktaufnahme - allerdings bedrängte, durch gesamte Familie (Mutter, Geschwister)des Kindsvaters
Auf Grund des Drucks und doch der Anstrengungen als alleinerziehende stimmte ich einer Wochenendregelung (jedes 2. Wochende ist das Kind beim Vater, wobei dieser an Wochenenden arbeitet) zu
Von Beginn des Kontakts zum Vater entwickelte sich das Kind negativ (Beispiele hierzu wären die Agressionsanfälle, die keine Trotzanfälle mehr sind, da das Kind aus den Aggressionsanfällen allein nicht rauskommt, extrem dann, wenn das Kind beim Vater war; Immer mehr Abneigung des Kindes gegenüber der Mutter also mir.

Es geht meinem Sohn sichtlich besser, wenn wir mehrere Tage - teilweise auch wochen (kontaktabbruch durch mich) nicht mit dem Vater und dessen Familie zu tun haben.

Wichtig noch: Ich habe mit dem Kindsvater nie zusammengelebt und das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungsrecht liegt bei mir.

Ich stelle nun die Frage, ob ich rechtliche Probleme bekommen würde, wenn ich endgültig den Kontakt zum Kindsvater und dessen Angehörige abbrechen/beenden würde. Familie und Freunde habe ich leider nicht die mich bei einem möglichen Prozess unterstützen könnten.

Ich wäre Ihnen für eine Tendenz oder für Rechtsprechungen zu ähnlichen Fällen sehr dankbar.

Vielen Dank schonmal

Marina



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