Abgeschickt von Mag. am 27 Januar, 2009 um 18:52:35:
Antwort auf: Schlagzeuglärm von kastenmacher am 27 Januar, 2009 um 16:17:58:
Zunächst abmahnen, wenn es nicht aufhört,
Polizei rufen, damit sie es mit eigenen Ohren hören und Anzeige erstatten nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz. Siehe Link. Eine
Hamburgische landesrechtliche Lärmverordnung gibt es nicht mehr.