Abgeschickt von Oliver Scheithe am 29 April, 2008 um 08:50:03

Hallo,
darf der Nachbar an der Grenzwand zum fremden Grundstück ohne Rücksprache mit dem Eigentümer des Grundstücks eine Reklametafel (ca. 6 m hoch und 1,5 m breit) anbringen?
Auf dem Foto ist die Situation zu sehen (allerdings nicht die Reklametafel). An der linken Giebelwand des Hauses mit der Aufschrift "Teak" wurde eine Reklametafel in Richtung Neubau angebracht. Die Straße zwischen dem Neubau und dem Haus ist eine Privatstraße auf dem Grundstück des Neubaus.
Den Erwerbern der Eigentumswohnungen im Neubau wurde versprochen, dass die Giebelwand begrünt wird. Seit einigen Monaten hängt nun eine neue Reklametafel an der Wand. Von Begrünung ist keine Rede mehr.
Grüße
Oliver Scheithe