Re: Abschreibung bei Mietwohnung


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Abgeschickt von DR am 29 April, 2008 um 10:50:08:

Antwort auf: Abschreibung bei Mietwohnung von Irmelin am 29 April, 2008 um 08:40:30:

: Moin, moin, irgendwie war mein Beitrag weg, bevor ich lesen konnte, ob schon jemand geantwortet hat .... daher ein neuer Versuch ;-))
: Also, nach ca. 9 Jahren wollen wir aus der Mietwohnung ausziehen, waren damals die "Erstmieter". Teilweise ist der Fußboden textil ausgelegt. Nun haben wir die 9 Jahre dort gewohnt und es war kein Museum. Wird dem Teppichboden eine "Abnutzung" zugestanden? Also, keine Brandlöcher oder Rotweinflecken, aber wie gesagt, wir haben dort gewohnt .....
: Danke für die Antworten!
: Irmelin

Hallo,
die normale Abnutzung des Teppichbodens wird durch die Miete abgegolten. Ist er stark verschmutzt, in seiner Struktur aber noch erhalten, genügt sicher eine gründliche Reinigung. Wenn er stark beschädigt ist, z.B. auch durch Brandlöcher, kann der Vermieter Ersatz in Höhe des Zeitwertes des vorhandenen Teppichbodens verlangen. Zu empfehlen ist eine Rücksprache mit dem Vermieter und die Einholung einer Auskunft beim Deutschen Mieterbund, der über eine gewisse Erfahrung in dieser Hinsicht besitzt.



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