Abgeschickt von DR am 29 April, 2008 um 20:02:18:
Antwort auf: Re: Familienrecht /Umgangsrecht des unehelichen Vaters von DR am 29 April, 2008 um 15:54:19:
: : : : Hallo,
: : : : ich bin zwar selbst aus der "Branche", aber das Thema ist dann doch etwas zu komplex für meine Rechtskenntnisse.
: : : : Um es kurz zu machen nur in Stichworten:
: : : : Kind entstand aus einer kurzen Beziehung 2005
: : : : gesamte Schwangerschaft und das 1. Lebensjahr des Kindes keinen Kontakt zum Kindsvater
: : : : während dessen erfolgte auf Wunsch des Vaters ein Vaterschaftstest - allerdings nur aus Rache dafür, dass ich das Kind nicht abgetrieben habe
: : : : Mitte 2006 Kontaktaufnahme - allerdings bedrängte, durch gesamte Familie (Mutter, Geschwister)des Kindsvaters
: : : : Auf Grund des Drucks und doch der Anstrengungen als alleinerziehende stimmte ich einer Wochenendregelung (jedes 2. Wochende ist das Kind beim Vater, wobei dieser an Wochenenden arbeitet) zu
: : : : Von Beginn des Kontakts zum Vater entwickelte sich das Kind negativ (Beispiele hierzu wären die Agressionsanfälle, die keine Trotzanfälle mehr sind, da das Kind aus den Aggressionsanfällen allein nicht rauskommt, extrem dann, wenn das Kind beim Vater war; Immer mehr Abneigung des Kindes gegenüber der Mutter also mir.
: : : : Es geht meinem Sohn sichtlich besser, wenn wir mehrere Tage - teilweise auch wochen (kontaktabbruch durch mich) nicht mit dem Vater und dessen Familie zu tun haben.
: : : : Wichtig noch: Ich habe mit dem Kindsvater nie zusammengelebt und das alleinige Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungsrecht liegt bei mir.
: : : : Ich stelle nun die Frage, ob ich rechtliche Probleme bekommen würde, wenn ich endgültig den Kontakt zum Kindsvater und dessen Angehörige abbrechen/beenden würde. Familie und Freunde habe ich leider nicht die mich bei einem möglichen Prozess unterstützen könnten.
: : : : Ich wäre Ihnen für eine Tendenz oder für Rechtsprechungen zu ähnlichen Fällen sehr dankbar.
: : : : Vielen Dank schonmal
: : : : Marina
: : : Hallo,
: : : der Vater eines unehelichen Kindes hat ebenso ein Umgangsrecht, wie es das Kind gegenüber dem Vater hat. Allerdings darf die Ausübung dieses Rechts durch den Vater das Kindeswohl nicht
: : : gefährden. Ob dies der Fall ist, kann unter Umständen nur durch ein Gutachten geklärt werden. Zu empfehlen wäre, die Angelegenheit dem Jugendamt vorzutragen, das einen gewissen Schutzauftrag in dieser Hinsicht besitzt.
: : : Letztendlich müßte, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, das Gericht die notwendigen Maßnahmen treffen.
: : Hallo,
: : danke für den Tipp, werde dies nun tun und mal schauen was das Jugendamt sagt.
: : Wo kann ich denn evtl. Urteile bzw. Rechtsprechungen finden zu diesem Thema? Bzw. würde ich möglicherweise Probleme bekommen wenn ich mit meinem Kind auf Grund besserer beruflicher Perspektive umziehe bzw. weiter weg ziehe ?
: Hallo,
: leider ist mir nicht bekannt, wo Sie Urteile zum Umgangsrecht finden können. Versuchen Sie es mal mit "googlen" im Internet unter Angabe der Stichwörter "Gefähdung des Kindeswohls"; "Urteile"; "Rechtsprechung".
: Vielleicht kann Ihnen das Jugendamt auch da weiterhelfen. Ich wüßte nicht, welche Probleme Ihnen im Falle eines Wohnungswechsels entstehen könnten.
Hallo,
vielleicht haben Sie die folgende Seite bereits
schon gefunden und einige Erkenntnisse aus die in diesen Fällen positiven Entscheidungen gewinnen können:
http://www.pappa.com/recht/urt/rsprpos.htm