Abgeschickt von Charlotte Peschmann am 29 April, 2008 um 20:06:21
In einer Wohneinheit mit 6 Eigentumswohnungen und 2 Gewerbeeinheiten zahlt eine der Gewerbeeinheiten seit rund 2 Jahren kein Wohngeld mehr. Die Außenstände sind inzwischen auf 12.000€ angewachsen. Im Wohngeld inbegriffen ist auch das Wasser. Haben wir jetzt als Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit dieser Gewerbeeinheit ( Metzgerei ) das Wasser abzustellen. Wenn ja welche Fristen müssen wir einhalten? Es soll ein Urteil geben, welches dieses Unterfangen unterstützt/ erleichtert.
Es sei noch erwähnt, dass wir inzwischen auch anwaltlich gegen diesen Eigentümer vorgehen, um die Aussenstände " einzutreiben"
Über ein paar Tips würde ich mich freuen