Re: Unterhaltspflicht durch neue Lebensgemeinschaft


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Abgeschickt von DR am 02 Mai, 2008 um 11:24:09:

Antwort auf: Unterhaltspflicht durch neue Lebensgemeinschaft von Mike am 01 Mai, 2008 um 14:13:07:

: Hallo,
: meine Freundin und ich überlegen, ob wir zusammen ziehen sollen. Allerdings sind wir etwas unsicher hinsichtlich evtl. finanzieller Auswirkungen.
: Zu unserer Situation. Ich lebe getrennt in dem mit meiner Ehefrau erbauten Haus, habe sie "ausbezahlt" und von daher wieder einen Kredit aufnehmen müssen. Meine Freundin ist geschieden, alleinerziehende Mutter von 2 Töchtern (15 u. 11). Sie arbeitet Teilzeit und bezieht Kindesunterhalt von ihrem geschiedenen Mann. Er hat letztes Jahr wieder geheiratet, mit der neuen Frau ein Kind und vor ein paar Jahren Verbraucherinsolvenz angemeldet. Seine neue Frau ist nicht berufstätig und bezieht meines Wissens Hartz IV. Wir gehen davon aus, dass der Kindesunterhalt im Fall, dass meine Freundin mit den Kindern bei mir einzieht, gekürzt wird.
: Kann es sein, dass sie sogar ihrem geschiedenen Mann gegenüber unterhaltspflichtig wird, weil unsere Einkommen dann addiert werden?

: Micha

Hallo,
grundsätzlich hat der Ehepartner nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen, es sei denn, daß z.B., wie in diesem Falle, wegen der Betreuung der Kinder dies nicht möglich ist. Daraus ergibt sich auch, daß der geschiedene Ehemann Ihrer Freundin den Unterhalt für die Kinder durchaus in veränderter Höhe weiterzahlen müßte, was von seiner finanziellen Leistungsfähigleit abhängig sein kann. Andererseits kann er nach dem eingangs erwähnten Prinzip von Ihrer Freundin keinen Unterhalt verlangen. Der nachfolgende Link gibt Ihnen einen Überblick über das Unterhaltsrecht:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt.htm





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