Re: garantie vom urspr. händler bei weiterverkauf über auktionplattform?


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Abgeschickt von DR am 07 Mai, 2008 um 11:13:05:

Antwort auf: Re: garantie vom urspr. händler bei weiterverkauf über auktionplattform? von leserin am 07 Mai, 2008 um 09:19:37:

: lt. onlinelexikon (sorry, musste erstmal googeln, kannte den unterschied nicht ;)) ist gewährleistung doch wenn der mangel schon bei übergabe bestand ...der trat aber erst bei meinem käufer auf..ist das dann nicht garantie?!

Hallo,
der Garantiefall ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, so daß davon auszugehen ist, daß es sich hier um den Fall einer Gewährleistung handeln müßte. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Falles ist für den juristischen Laien unmöglich. Betrachtet man beide Rechtsgeschäfte für sich, müßten Sie für die Inanspruchnahme der Gewährleistung als Käufer nicht beweisen, daß der Mangel schon bei
Übergabe bestanden hat, vorausgesetzt, daß Ihr Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Anders bei Ihrem Käufer, dem dieser Beweis obliegt, da es sich um einen privaten Verkauf handelt. Die Frage ist: Gilt hier die Annahme, daß der Mangel, auch wenn er bei Ihrem Käufer aufgetreten ist, schon bei der Übergabe an Sie bestanden hat? Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Ihren Käufer wäre vielleicht die richtige Lösung.
Es wäre auch sicher nicht auszuschließen, daß der Hersteller unabhängig von den genannten Rechten die Garantie übernimmt.
Hier noch einmal ein Link, der den Unterschied von Garantie und Gewährleistung deutlich macht:
http://www.akcent.de/gewaehrleistung.htm



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