Abgeschickt von DR am 08 Mai, 2008 um 08:44:11:
Antwort auf: Re: garantie vom urspr. händler bei weiterverkauf über auktionplattform? von Joost am 07 Mai, 2008 um 22:21:03:
: Moment mal, ich bin zwar nicht studierter Jurist, doch erfahrener Kaufmann.
: Die gesetliche Gewährleistung KANN GAR NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN, auch nicht bei Weiterverkauf zwischen Privatpersonen. Die Gewähr bezieht sich auf die erworbene Sache und ist NICHT personengebunden!
: Ich habe den Eindruck, dass selbst die hier hilfsbereiten und ansonsten doch ziemlich kompetenten Ratgeber wie @DR etwas durcheinander bringen: Gewähr und Garantie. Die Garantie nämlich kann im Sinne der Vertragsfreiheit entsprechend in den AGB bzw. den Garantiebedingungen geregelt werden.
: Falls ich im Irrtum sein sollte, was ich nicht meine, dann belhre man mich bitte eines besseren. Bin schon sehr gespannt....
Hallo Herr Joost,
Daß der private Verkäufer berechtigt ist, die Gewährleistungsrechte unter Beachtung des § 307 BGB auszuschließen, ist aus den folgenden Quellen zu entnehmen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung sowie http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatverkauf-bei-e-bay__f2440.html
Es gibt aber durchaus auch gegenteilige Meinungen im Internet.
Haben Sie vielleicht Kenntnis von einschlägigen Urteilen zu dieser Frage? Oder können Sie Ihre eindeutige Auffassung gesetzlichen Bestimmungen entnehmen? Ich habe zu wenig Rechtskenntnisse, um aus dem umfangreichen Kaufrecht dies herauszulesen.
Es ist für den privaten Verkäufer sicherlich schwerer, Gewährleistungsansprüche, wie z.B. Nachlieferung oder Nachbesserung (Reparatur) zu erfüllen, weil ihm dazu nicht die Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die ein gewerblichen Händler besitzt.
Ich habe doch keineswegs Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht! Mir ist dieser Unterschied sehr wohl bekannt. Wenn Sie die Beiträge aufmerksam verfolgt haben, dann hätten Sie feststellen müssen , daß ich diesen Unterschied der Leserin erklärt und durch einen Beleg deutlich gemacht habe.
In den AGBén des Händlers werden Garantienbestimmungen, die vom Hersteller geregelt werden, nur wiedergegeben; sie werden dann Bestandteil des Kaufvertrages ..
Hätten Sie eine bessere Empfehlung für die Leserin, um ihr zu helfen?