Re: rechnung aus einer inetrnetseite


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Abgeschickt von Marina26 am 08 Mai, 2008 um 17:16:01

Antwort auf: rechnung aus einer inetrnetseite von Stina am 02 Mai, 2008 um 17:52:03:

: ich hatte letztes jahr von songtexte.heute.com eine email bekommen.Drin stand das ich mich auf dieser seite angemeldet habe,das ich eine bestätigungsemail bekommen habe und ich diese email bestätigt habe.
: Ich hatte mich natürlich nicht auf dieser seite angemeldet, sondern meine 13jährige schwester und zwar mit falschen angaben und ich habe die email,die sie geschickt hatten bestätig.
: Sie forderten von mir rechnung von 89€zu zahlen.
: Nach ein paar tagen kam eine mahnung.
: Ich habe die rechnung DUMMERWEISE überwiesen, mit der hoffung das sie uns dann wenigstens in ruhe lassen.Und hatte auch Kündigung per e-mail geschickt.
: Vorgestern kam von songtexte-heute.com wieder eine rechnung per email(=89€. Ich soll diese rechnung in 7 tagen überweisen.In der email stand das ich die erste rechnung letztes jahr bezahlt habe und mich jetzt verpflichtet habe diese 2.rechnung zu zahlen.
: Muss ich denn eigentlich zahlen?
: was passiert wenn ich nicht zahle, meine schwester hat zwar falsche angaben gemacht aber über IP adresse können sie uns ja dann trotzdem finden oder?
: Diese internet seite tun wir wirklich nicht benutzen.

: Würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen würdet.

hallo,
ich hatte so ein ähnliches Problem.
rein rechtlich weiss ich, dass es so ist, dass du durch die erste Zahlung ein anerkenntnis eingestanden hast - so würde das gericht entscheiden.

Mein Tipp: Lies von der entsprechenden Internetseite einmal die AGB. Wenn da etwas steht von wegen " Der Vertrag kommt zustande bei einrichtung einer Einzugsermächtigung durch übertragung der Bankverbindung" o.Ä. dann nicht zahlen sondern entsprechende Email schreiben, dass sie dir nachweisen sollen, dass du bzw. deine Schwester die Bankdaten übermittelt hat. Anderenfalls auch mal schauen ob es eine Art 12 - Monatsvertrag war bzw. ist. Das ist das direkt mit der Internetseite.

Zum nächsten Punkt: Deine Schwester sagst du ist erst 13, somit hat sie noch gar nicht das Recht irgendwelche Verträge abzuschliessen, auch wenn Sie falsche Daten angegeben hat (würde bei Volljährigkeit unter Betrug fallen).

Ich würde also folgendes tun:

Mach ein Schriftstück fertig in dem du die Lage erklärst, deine 13 jährige Schwester hat diese seite einmal besucht und sich angemeldet obwohl sie es nicht durfte. Da du nur die Schwester bist, bist du auch nicht haftbar sondern wenn überhaupt eure Eltern bzw. Vormund oder Ähnliches. Kündige nochmals ganz deutlich sicherheitshalber den "Vertrag", wobei es eigentlich nicht nötig ist, da der rückwirkend nichtig ist. Wenn die dann immer noch Probleme machen, dann zum Anwalt, soll der sich damit rumärgern ;)

GANZ WICHTIG: NICHTS MEHR BEZAHLEN!! Die zuerst gezahlte Summe ist wohl verloren :/

Nachdem ich die aufforderte mir Beweise zum Vertragsschluss zukommen zu lassen und zusätzlich mit "meinem" Anwalt drohte, waren Sie mucksmäuschen still und haben sich nicht mehr gemeldet. Das ist nun über ein Jahr her. Meines Wissens nach verjährt sowas nach 12 Monaten ;)

Des Weiteren, damit sowas nicht mehr vorkommt, einstellungen am Computer für deine Schwester einschränken. Wie das geht würde ich dir gern erklären, sprengt aber den Rahmen hier ;) Wirst bestimmt jemanden kennen, der weiss wie das funktioniert.

LG



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