Abgeschickt von Marina26 am 08 Mai, 2008 um 17:53:11
Antwort auf: garantie vom urspr. händler bei weiterverkauf über auktionplattform? von leserin am 05 Mai, 2008 um 10:21:03:
: hallo,
: vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
: ich habe einen artikel bei einem händler erworben. leider entsprach er zwar der beschreiung, erfüllte aber nicht meine ansprüche. da schon gestestet, habe ich ihn weiterverkauft..ausdrücklich mit bestehender händlergerantie, da der artikel grade mal 1 Woche alt ist/war (der händler hat in seinen agb KEINE klausel die einen garantieverlust bei weiterverkauf vorsieht, der hersteller auch nicht).
: es kam wie es kommen musste, der käufer stellt nach 1 woche einen defekt fest, meldet es dem händler (sagt ihm wohl auch ausdrücklich dass er den artikel von mir hat und teilt ihm SEINE adresse mit).
: leider hat er MIR nichts mitgeteilt. als vor ein paar tagen plötzlich ein paket des gleichen händlers vor meiner tür lag, habe ich diesen informiert dass ich nichts bestellt hätte.. nun hat er mir gedroht mich wegen "beihilfe zur unterschlagung"(o-ton) anzuzeigen, falls ich meinem käufer den ersatzartikel aushändige und will von meinem käufer die versandkosten und noch irgendwelche dinge ersetzt bekommen, weil er IHM ja keine garantie schuldet (obwohl er davon ja anscheinend kenntnis haben müsste).
: ich habe ein richtig schlechtes gewissen :( ist mein händler im recht?
hallöchen,
bin selber in online auktionshäusern als private käuferin und Verkäuferin unterwegs.
Die Gewährleistung gibt dein Verkäufer dir. Die Garantie gibt lediglich der Hersteller - dazu muss der Verkäufer dir aber auch eine Garantiekarte bzw. Rechnung mitgeschickt haben, die du dann als private Verkäuferin gern deinem Käufer übermitteln kannst, damit er Garantieansprüche beim Hersteller geltend machen kann. Wenn du als Privatperson diesen besagten Satz "hiermit schliesse ich sämtliche Garantien, Gewährleistung und mögliche Rücknahme aus, da ich Privatperson bin und kein gewerbliches Unternehmen." Mit dem Satz bist du auf der sicheren Seite.
Dein Käufer kann sich aber nicht an deinen Verkäufer wenden um Ersatz oder Ähnliches zu bekommen. Er muss sich direkt an den Hersteller wenden, die Rechnung deines Verkäufers beifügen, Sachlage über Auktionserwerb und Defekt mitteilen.