Abgeschickt von Joost am 14 Mai, 2008 um 13:08:05:
Antwort auf: Re: DR beispiel:) von DR am 14 Mai, 2008 um 11:01:28:
Wie ich sehe, lernt man nie aus.
Manche Dinge sind zwar juristisch so geregelt, über den (Un-)Sinn sollte man jedoch besser nicht sinnieren...
Ist wohl tatsächlich so wie @DR beschreibt.
Das Einfachste wäre dem Händler einen "Rücktritt v. Kaufvertrag" in beiderseitigem Einvernehmen mitzuteilen. Vielleicht brächte das juristisch gesehen mehr. Ist aber Vertrauenssache zwischen Käufer und Verkäufer.
Ein Markenhersteller macht da i.d.R. auch sowieso keine Probleme, also vielleicht beim Hersteller anfragen. Fa. Kärcher z.B. hat das so geregelt, dass man sowohl beim Händler, wie auch bei den Servicepartnern als auch bei Kärcher selber Reklamationen regeln kann.
Hätte nicht gedacht, dass sich ein Händler so stur und wenig kundenorientiert verhält.
Viel Erfolg!