Abgeschickt von Fred am 16 Mai, 2008 um 13:12:10
Hallo!
Nach einer Auseinandersetzung wurde mein Gegenüber zu schwerer Körperverletzung verurteilt (Körperverletzung 06/04 - verurteilt, nach dem Jugendstrafgesetz 10/04). Nun meine Frage: Ist der Schmerzensgeldanspruch bereits verjährt?
MfG Fred