Abgeschickt von DR am 16 Mai, 2008 um 14:57:09:
Antwort auf: Schmerzensgeldanspruch verjährt? von Fred am 16 Mai, 2008 um 13:12:10:
: Hallo!
: Nach einer Auseinandersetzung wurde mein Gegenüber zu schwerer Körperverletzung verurteilt (Körperverletzung 06/04 - verurteilt, nach dem Jugendstrafgesetz 10/04). Nun meine Frage: Ist der Schmerzensgeldanspruch bereits verjährt?
: MfG Fred
Hallo,
der Anspruch verjährt in 3 Jahren beginnend mit dem Ablauf des Jahres (2004) in dem er entstanden ist. Er endet also 2007 und ist damit verjährt. Leider!