Re: Schmerzensgeldanspruch verjährt?


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Abgeschickt von Fred am 17 Mai, 2008 um 20:36:41

Antwort auf: Re: Schmerzensgeldanspruch verjährt? von DR am 17 Mai, 2008 um 18:19:17:

: : : : Hallo!

: : : : Nach einer Auseinandersetzung wurde mein Gegenüber zu schwerer Körperverletzung verurteilt (Körperverletzung 06/04 - verurteilt, nach dem Jugendstrafgesetz 10/04). Nun meine Frage: Ist der Schmerzensgeldanspruch bereits verjährt?

: : : : MfG Fred

: : : Hallo,
: : : der Anspruch verjährt in 3 Jahren beginnend mit dem Ablauf des Jahres (2004) in dem er entstanden ist. Er endet also 2007 und ist damit verjährt. Leider!

: :
: : Frage: Gilt die Verurteilung nicht als Titel, und ist somit 30 Jahre gültig?

: : Gruß,

: Hallo,
: da Fred ausdrücklich die Frage nach der Verjahrung eines Schmerzensgeldanspruchs gestellt hat, gilt hier die dreijährige Verjährungsfrist (bis 2002 waren es noch 30 Jahre).
: Du hast völlig recht, wenn die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes erfolgt wäre, wozu ein Strafgericht berechtigt ist, das hier im zivilrechtlichen Sinne handeln würde. In einem solchen Falle verjähren rechtskräftig festgestellte Ansprüche in 30 Jahren beginnend mit der Rechtskraft des Urteils.


Nabend und Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir auf alle Fälle weitergeholfen.

MfG Fred



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