Abgeschickt von leserin am 23 Mai, 2008 um 11:34:43:
Antwort auf: Re: elternhaus kaufen gegen den willen eines bruders? von DR am 23 Mai, 2008 um 10:06:19:
ja, das haus gehörte dem ehemann (und vater der brüder), nach dessen tod erbte jeder je 1/3tel.
für alles brauchte es bisher immer die zustimmeung von allen 3en.
interessant wäre für mich/uns nur...ob der bruder eine möglichkeit hat meinem freund seinen ateil quasi "zwangsauszuzahlen"??
-> 1/3telvom hauswert nach wertabzug wegen des wohnrechts der mutter wären ja keine 9000euro. :(