Abgeschickt von DR am 23 Mai, 2008 um 12:32:18:
Antwort auf: Re: elternhaus kaufen gegen den willen eines bruders? von leserin am 23 Mai, 2008 um 11:34:43:
: ja, das haus gehörte dem ehemann (und vater der brüder), nach dessen tod erbte jeder je 1/3tel.
: für alles brauchte es bisher immer die zustimmeung von allen 3en.
: interessant wäre für mich/uns nur...ob der bruder eine möglichkeit hat meinem freund seinen ateil quasi "zwangsauszuzahlen"??
: -> 1/3telvom hauswert nach wertabzug wegen des wohnrechts der mutter wären ja keine 9000euro. :(
Hallo,
wenn sich alle drei einig sind, das Grundstück auf den Bruder zu übertragen unter welchen Voraussetzungen auch immer, dann gehört doch auch der 1/3 Anteil dazu. Ich weiß nicht , wo die Probleme liegen. Unter Brüdern müßte doch auch in dieser Hinsicht eine Einigung möglich sein. Mehr kann dazu nicht gesagt werden.