Re: Mahnverfahren


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Abgeschickt von DR am 29 Mai, 2008 um 16:50:19:

Antwort auf: Musterbrief von Till Kühner am 28 Mai, 2008 um 19:32:15:

: Hallo!!

: Hab von einem Anwalt einen Mahnbescheid bekommen wegen eines Verkehrsunfall. Der Huptprozess läuft aber noch und hab dann gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt, jetzt kommt die Antwort vom Gericht mit den Beweisen des Anwalts. Dann steht drinn das ich eine Notfrist von 2 Wochen bekomme um anzuzeigen ob ich Einspruch einlege. Und weiter steht da formgerecht, jetzt meine Frage: Wie legt man denn dann Formgerecht den Einspruch ein. Also ich will das nicht bezahlen es geht um das Formgerecht!!!!

: Mfg

: Till Kühner

Hallo,
lesen Sie hier etwas ausführlich über die Erfordernisse eines Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid. Sie haben sich m.E. nicht ganz klar ausgedrückt, denn ein Mahnbescheid bekommen Sie von dem Gericht, nicht vom Anwalt, zugestellt.
http://www.ratgeber-recht24.de/Gerichtliches_Mahnverfahren_Teil_2/Formerfordernisse_beim_Einspruch.html




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