Abgeschickt von Beate am 03 Juni, 2008 um 15:04:24:
Hallo, ich habe zwei unterschiedlich Infos zum Versorgungsausgleich. Vielleicht kann mir bitte jemand mitteilen was wirklich stimmt.
Mein Mann muß an seine Exfrau keinen Unterhalt bezahlen. Bei der Scheidung wurde jedoch ein Versorgungsausgleich bestimmt. Da er sich damals keinen Anwalt leisten konnte, hat ihm natürlich auch niemand gesagt, dass man darauf auch verzichten kann. Geht das noch nachträglich? Wann wird ihm der Betrag von seiner Rente einbehalten - schon wenn er in Rente geht oder erst wenn seine Exfrau auch in Rente geht? Muß ich als seine Frau seiner Exfrau nach dem Tod meines Mannes weiterhin Rentenausgleich bezahlen? Hat der Versorgungsausgleich eine Dynamik?
Wäre schön wenn mir hierzu jemand eine Info geben könnte. Vielen Dank