Abgeschickt von DR am 03 Juni, 2008 um 20:28:22:
Antwort auf: Re: Versorgungsausgleich von Beate am 03 Juni, 2008 um 15:32:38:
: : Hallo, ich habe zwei unterschiedlich Infos zum Versorgungsausgleich. Vielleicht kann mir bitte jemand mitteilen was wirklich stimmt.
: : Mein Mann muß an seine Exfrau keinen Unterhalt bezahlen. Bei der Scheidung wurde jedoch ein Versorgungsausgleich bestimmt. Da er sich damals keinen Anwalt leisten konnte, hat ihm natürlich auch niemand gesagt, dass man darauf auch verzichten kann. Geht das noch nachträglich? Wann wird ihm der Betrag von seiner Rente einbehalten - schon wenn er in Rente geht oder erst wenn seine Exfrau auch in Rente geht? Muß ich als seine Frau seiner Exfrau nach dem Tod meines Mannes weiterhin Rentenausgleich bezahlen? Hat der Versorgungsausgleich eine Dynamik?
: : Wäre schön wenn mir hierzu jemand eine Info geben könnte. Vielen Dank
: PS: Mein Mann ist Beamter, seine Ex-Frau Angestellte. Ich glaube das macht auch noch einen Unterschied.
Hallo,
ein gemeinsamer Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nur vor der Scheidung durch einen notariell beglaubigten Ehevetrag zulässig. Der Verzicht verliert seine Wirkung, wenn innerhalb eines Jahres danach die Scheidung beantragt wird. Die Kürzung der Versorgungsbezüge um den festgestellten Ausgleichsbetrag wird erst vorgenommen, wenn die ausgleichsberechtigte geschiedene Ehefrau ihre Rente erhält. Der Versorgungsausgleich ist dynamisch, d.h. bei jeder Rentenanpassung oder Anpassung des Ruhegehaltes der Beamten erfolgt eine entsprechende Änderung des Ausgleichsbetrages.
Ich halte es für ausgeschlossen, daß Sie im Falle des Todes Ihres Ehemannes von dem Versorgungsausgleich betroffen werden. Um sicher zu gehen, wäre eine verbindliche Auskunft eines Anwalts zu empfehlen. Waren Sie mit den Fragen nicht schon einmal in diesem Forum?