Betonbrüstung entfernen/Balkonverglasung mit 3/4 Mehrheit


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Abgeschickt von rainer am 06 Juni, 2008 um 18:05:34

Hallo,

bei der letzten Versammlung hat man mit der 3/4 Mehrheit versucht abzustimmen, das die Balkone
Verglast werden (die, die eine Verglasung wollen, für die anderen zum Nachteil, denn aus der Rücklage sollen die Kosten bezahlt werden) und die Betonbrüstungen sollen entfernt und gegen Plastik ersetzt werden. Eine 3/4 Mh. ist an 2 Stimmen gescheitert. Meine Fragen: Ist so eine Große Maßnahme wirklich mit einer 3/4 Mh. zulässig? Wenn ja, dann stellt sich für mich immer mehr die Frage, was sollen diese Gesetze "Einstimmigkeit bei Bauliche Veränderung" noch bedeuten?
Mann will schließlich Balkonbrüstungen aus Beton abschneiden und eine Verglasung für die die es wollen.
Das ist für mich eine starke Sichtliche Veränderung und bedeutet Charakterveränderung des Gesamtgebäudes.

Nächste Woche ist ein Richtertermin angesagt, weil man nun mit einfacher Mehrheit dieses durchbringen möchte, aber auch mit 3/4 Mh. darf dieses nicht zugelassen werden,
denn es gibt keine überragenden Schäden, die nicht mit einfachsten Möglichkeiten repariert werden könnten. Es wird eine Luxusveränderung, aber keine Sanierungsmaßnahme/Instandsetzung! Eine Verglasung ist auf den Betonbrüstungen wegen Statik nicht möglich!

Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der mir darauf antworten geben kann.

L.G.
Rainer



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