Abgeschickt von Daniel am 11 Juni, 2008 um 14:17:25
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Ärzte, die den Versicherungsnehmer bisher behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden. So bekommt der Versicherungsnehmer das Gefühl, dass die Versicherung frei über die gesamte Krankengeschichte verfügen kann. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz (wenn ja welches), in dem Grenzen dieser Schweigepflichtentbindung festgelegt sind? Dessen Aussage könnte z.B. sein, dass der Arzt Patientendaten die länger als 10 Jahre zurückliegen selbst dann nicht an Dritte weitergeben darf, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Welcher Zeitraum wäre dann entscheidend: Der Zeitraum zwischen dem Eintrag in der Krankenakte und dem Vertragsabschluss oder dem Bedarf der Einsicht in die Krankenakten?
Über eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel