Abgeschickt von Robert Hacker am 12 Juni, 2008 um 15:43:14
Hallo,
ich bin Deutscher, mit Hauptwohnsitz in Deutschland, und arbeite als Angestellter in Tschechien. Ferner bin ich mit einer Tschechin verheiratet, die mit unserer Tochter in Tschechien lebt. Mein Antrag auf deutsches Kindergeld wurde mit der Begründung "Sie sind in Tschechien unselbstständig erwerbstätig und sozialversichert, somit unterliegen Sie den Rechtsvorschriften Tschechiens und zwar auch dann wenn Sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnen. (Art. 13 der EG-Verordnung 1408/71."
Gibt es für mich eine reelle Chance gegen die Ablehnung vorzugehen?
Seit 1.1.08 wird mir auch kein tschechisches Kindergeld gewährt, weil ich zuviel verdiene (ca. 500 Euro im Monat).
Vielen Dank
Robert